
Alle 10 Jahre werden die Roten Listen der gefährdeten Organismen und Biotoptypen aktualisiert. Unsere Interessengemeinschaft für Fledermausschutz und -forschung Thüringen (IFT e.V.) wurde vom Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) daher beauftragt, die Rote Liste der Fledermäuse neu zu erstellen, die in einem Sammelband (Naturschutzreport) 2020 veröffentlicht werden wird.
In den Reihen der IFT-Mitglieder liegen auch die Autorenschaften der wesentlichen Thüringen betreffenden fledermauskundlichen Publikationen der letzten Jahre, wie der Landesfauna „Fledermäuse in Thüringen“ (1. und 2. Auflage) sowie aller früheren Fassungen der Roten Liste für diese Artengruppe. Dabei verfolgen wir den Anspruch, die Einstufungen in die Roten Liste möglichst datenbasiert und damit objektiv vorzunehmen und die Ergebnisse unter Einbeziehung möglichst vieler Fledermauskenner Thüringens auf Plausibilität zu überprüfen.
Grundlage ist die vorhandene Datenbasis des Thüringer Fledermausdatenspeichers, der von der Stiftung FLEDERMAUS in Erfurt zentral geführt und betreut wird.
Bei der Zusammenstellung und -aufbereitung aller in den vergangenen 10 Jahren erhobenen Daten (Erfassungszeitraum 1. November 2010 bis 31. Oktober 2019), die ein wesentlicher Bestandteil der Bewertung für die Einstufung der Fledermausarten in die neue Rote Liste ist, sind uns in manchen Regionen Thüringens hier und da Lücken und weiße Flecken aufgefallen, die es noch zu füllen gilt: Wertvolle Beobachtungen, von denen wir bislang nur mündlich erfahren bzw. gehört haben oder die noch in Beobachtungsbüchern, Notizen oder Gutachten „schlummern“, haben leider noch nicht Eingang in den Thüringer Fledermausdatenspeicher gefunden!
Daher möchten wir hiermit aufrufen und dringend darum bitten, so schnell wie möglich (am besten bis 1. Januar 2020) diese Beobachtungen an uns zu melden!
Sie möchten gerne mithelfen?
Dann schauen Sie doch einmal auf die Karten, die unseren aktuellen Kenntnisstand aus den letzten 10 Jahren wiederspiegeln. Haben Sie Informationen über Artvorkommen, die in unseren vorläufige Arbeitskarten nicht abgebildet sind, würden wir uns freuen, wenn Sie uns diese melden. Dies kann entweder über unsere Meldeseite oder per E-Mail an info@stiftung-fledermaus.de geschehen.
Für jede Beobachtung sind folgende Angaben gewünscht:
• Fundort mit Koordinaten (kurze Beschreibung des Fundorts und vielleicht eine Markierung auf einem Luftbild/Karte)
• Bezeichnung des Fundortes (zum Beispiel Dorfstraße 5 bei Fam. Müller, Scheune)
• Funddatum
• Quartierbeschreibung/Fundumstände (zum Beispiel Spaltenquartier an Fassade)
• Art (gegebenenfalls mit Geschlecht und Alter)
• Anzahl
• Beobachtungsmethode (zum Beispiel Quartierkontrolle)
• Beobachter (Person, welche die Artbestimmung vorgenommen hat)
• Ihren Namen und Ihre Adresse (möglichst mit Telefonnummer oder Email-Adresse für Rückfragen)
Jede Beobachtung ist wichtig!
Diese Informationen werden anschließend in die Thüringer Fledermausdatenbank überführt und für die Auswertung verwendet. Sollten noch Fragen bestehen, wenden Sie sich jederzeit an die Stiftung FLEDERMAUS.
Wenn Sie wissen wollen, ob uns die Daten bereits vorliegen, können Sie jederzeit bei der Stiftung FLEDERMAUS nachfragen. Diese steht auch für sonstige Rückfragen zur Verfügung. Tel. 0361-265598-0 beziehungsweise 0361-265598-14
Vielen Dank für die Unterstützung!
Hagen Seeboth (Stiftung FLEDERMAUS / Koordinator Thüringer Fledermausdatenspeicher)
Martin Biedermann (Vorsitzender der IFT e.V.)
Hinweis
Für die Rote Liste werden die Fledermausnachweise in drei Kategorien unterteilt:
• Winterquartiernachweise (WQ): Diese umfassen Nachweise aus den Stätten, in denen Fledermäuse den Winter überdauern.
• Sommerquartiernachweise (SQ): Meldungen aus Quartieren, die Fledermäuse zum Halten ihrer Tagesruhe in den Sommermonaten nutzen. Zum Beispiel Wochenstuben in und an Gebäuden oder Männchenquartiere in Fledermauskästen.
• Funde außerhalb von Quartieren (FaQ): Dazu zählen alle Nachweise der Arten außerhalb ihrer Unterkünfte. Üblicherweise gehen diese Nachweise in Form von Netzfängen, Sichtbeobachtungen oder Detektornachweisen ein. Hierzu zählen insbesondere auch Fundtiere (auf der Straße, an Fassaden, zufällige Wohnungseinflüge, Katzenopfer), die oftmals an Fachkundige zur Pflege übergeben werden.
Die zu meldenden Fledermausdaten müssen auf Artniveau vorliegen. Gattungsdaten können nicht für die „artbezogene“ Rote Liste verwendet werden. Bei den akustischen Daten (Detektoren, automatische Aufzeichnungen) werden nur die verwendet, die von einfach und eindeutig zu bestimmenden Arten, wie denen der Gattung Pipistrellus (Zwerg-, Mücken und Rauhautfledermaus) oder von der Kleinen Hufeisennase, der Mopsfledermaus und der Fransenfledermaus stammen.